Als Rechtsanwalt für Steuerrecht bin ich auf streitige Verfahren bei den Finanzämtern und Finanzgerichten spezialisiert. Wenn nötig und wirtschaftlich führe ich Ihr Verfahren bis in die höchste Instanz.
Ich berate auf den folgenden Gebieten:
Streitige Betriebsprüfung
Ihre Betriebsprüfung läuft alles andere als „Rund“? Es zeigt sich bereits aus dem Verlauf der Prüfung, dass der Betriebsprüfer ein erhebliches Mehrergebnis ermitteln will. Hier gilt es frühzeitig gegenzusteuern. Noch sind keine Mehrsteuern festgesetzt. Vorsicht ist auch angesagt, wenn im Betriebsprüfungsbericht der Hinweis erteilt wird, dass die straf- und bußgeldrechtliche Würdigung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt.
Einspruch/ Klage vor dem Finanzgericht
Nutzen Sie meine Erfahrung in der verfahrensrechtlichen Streitführung. Ich stelle sicher, dass der Sachverhalt und die steuerliche Rechtslage im Verfahren gegen Ihr Finanzamt oder vor einem Finanzgericht optimal vorgetragen werden. Dabei werden häufige Fehler in der Prozessführung durch unvollständig vorgetragene Sachverhalte, fehlende Beweisangebote, Vermischung von Sachverhalt und Rechtsausführungen, etc. vermieden.
Auch verfahrene Situationen können so oft zum Erfolg geführt werden!
Schutz bei Vollstreckungsmaßnahmen
Ihr Finanzamt droht die Vollstreckung ausstehender Steuerbeträge an oder es ist bereits z.B. Ihr Konto gepfändet worden? Wir ermitteln welche Maßnahme, wie z.B. Stundung, Aussetzung der Vollziehung, Erlass, Vollstreckungsschutz nun erforderlich ist. Mit einfachen Standardanträgen kommt man hier oft nicht zum Ziel, mit einem gut durchdachten und detaillierten Antrag aber schon.
Gewerbeuntersagung
Ein gerne benutztes Druckmittel der Finanzämter, um die Zahlung ausstehender Steuern durchzusetzen, ist die Androhung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens. Hier ist kurzfristig zu handeln. Es sollte unbedingt reagiert werden. Ist ein Bescheid, durch den die Ausübung des Gewerbes untersagt wird, erst einmal bestandskräftig, so kann frühestens nach einem Jahr ein Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung eines Gewerbes gestellt werden. Lesen hier dazu mehr.
Abwehr von Haftungsbescheiden
Im Steuerrecht gibt es mehr als 18 Haftungstatbestände. Droht Ihr Finanzamt den Erlass eines Haftungsbescheides an oder ist sogar bereits ein Haftungsbescheid ergangen, ist zu prüfen, ob Sie zu Recht in Anspruch genommen werden und ob und in welcher Höhe eine Haftung besteht.
Streit über die Sozialversicherungspflicht/ Statusverfahren
Oft ist nicht eindeutig bestimmbar, ob man sozialversicherungspflichtig tätig ist, oder nicht. Streit können Sie umgehen, wenn Sie möglichst bereits vor dem sog. Statusverfahren durch meine Beratung Ihr Beschäftigungsverhältnis oder das Ihrer Mitarbeiter so gestalten, dass es von der Deutschen Rentenversicherung als selbstständig anerkannt wird.