Sind Sie ins Visier der Steuerfahndung geraten und sehen sich dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt? Als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Steuerberater berate und verteidige ich meine Mandanten zum Beispiel bei:
- nicht angegebenen Betriebseinnahmen bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus einem Gewerbebetrieb
- nicht angegebenen Einnahmen aus Auslandskonten
- nicht angegebenen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder bei Vermietung und Verpachtung
- erfundenen oder privat veranlassten Betriebsausgaben oder Werbungskosten
- Scheinrechnungen
- Erbschaft von nicht versteuertem Vermögen (z.B. mit dem Nachlass wurde Schwarzgeld geerbt)
- Schwarzgeldkassen
- Selbstanzeige
Steuerstrafverteidigung wird über das Steuerrecht geführt. Es ist daher unerlässlich, dass ihr Rechtsanwalt im Steuerrecht nicht nur Randkenntnisse hat, sondern Spezialist im Steuerrecht ist. Gleichzeitig ist steuerstrafrechtliches Know-How und Erfahrung notwendig. Genau das biete ich Ihnen als erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerberater.
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt entscheidend von der (vermeidlich) hinterzogenen Steuer ab. Als Spezialist für streitige Verfahren kläre ich die Steuerrechtsfragen – notfalls in einem Verfahren vor den Finanzgerichten. Ziel meiner Tätigkeit ist die Verhinderung oder Minimierung der strafrechtlichen Sanktion und die Minimierung der nachzuzahlenden Steuer.
Diskrete Abwicklung
Wann immer möglich wird eine „geräuschlose“ Beendigung des Steuerstrafverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit angestrebt.
Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater
Eine optimale Bearbeitung eines steuerstrafrechtlichen Mandates ist dann gegeben, wenn ich mit Ihrem steuerlichen Berater eng zusammenarbeiten kann. Auf Wunsch arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen und gewähre Mandatsschutz.
Anwaltliche Leistungen bei Steuerstrafverfahren
- Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung
- Tatsächliche Verständigung im Steuerstrafverfahren
- Verteidigung vor dem Strafgericht
- Rechtlicher Beistand bei Hausdurchsuchungen
- Maßnahmen gegen Arreste und Beschlagnahmen
- Strafbefreiende Selbstanzeige
Flankierende Leistungen
- Steuerstreit: Einspruch und Finanzgerichtsverfahren
- Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
- Aussetzung der Vollziehung
- Vertretung im Vollstreckungsverfahren
Für einen kurzfristigen Termin rufen Sie gerne unter 040 -7038877-0 an.