Steueranwalt Hamburg

Diskrete Selbstanzeige vom Experten

Sie wollen ein unversteuertes Konto legalisieren?

Ihre Bank hat Sie aufgefordert die Versteuerung ihres Kontos nachzuweisen?

Ihre Bank droht mit der Kündigung ihres Kontos?

Sie haben ein Schwarzgeldkonto geerbt?

Sie haben Schwarzeinnahmen erzielt die Sie nachversteuern möchten?

Als Rechtsanwalt & Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht berate ich Sie gerne zu den Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige und den Bedingungen, die zur Straffreiheit führen. Auf Grund meiner Erfahrung kann ich Ihnen grundsätzlich eine Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung anbieten. Einen kurzfristigen Termin können Sie unter 040/ 7038877-0 vereinbaren.

 

Ablauf einer Selbstanzeige

    • Im ersten Termin, in der wir mit Ihnen die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige erörtern, benötigen wir noch keine Bankunterlagen von Ihrer Bank oder sonstige Unterlagen.
    • Gerne nehmen wir anschließend diskret mit Ihrer Bank Kontakt auf und lassen uns eine anonymisierte Aufstellung ihrer Erträge zu uns in die Kanzlei schicken. “Zollamtlich bearbeite” Post wird damit vermieden.
    • Anhand der zugesandten Aufstellung ermitteln wir die nachzuversteuernden Erträge, die nachzuzahlende Steuer und die angefallenen Zinsen.
    • Nach Abgabe der Selbstanzeige beim Finanzamt nehmen wir Kontakt zu ihrem Finanzamt auf zu Ihrem Sachbearbeiter bei der Finanzverwaltung auf und besprechen das weitere Verfahren.
    • Im Anschluss ergehen die Änderungsbescheide, die von uns geprüft werden.
    • Die ermittelte Steuernachzahlung sind dann innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist zu zahlen. Dabei können sich die nachgeforderten Steuern (und Zinsen) auch vom dem Konto überweisen, welches im Rahmen der Nacherklärung offengelegt wurde.
    • Sollte eine Entdeckung drohen oder eine Betriebsprüfung bislang nur telefonisch angekündigt ein, dann kann eine Selbstanzeige in einem ersten Schritt aufgrund einer Schätzung mit Sicherheitszuschlag) erfolgen und anschließend in einem zweiten Schritt die Besteuerungsgrundlagen nach Auswertung der Unterlagen dem Finanzamt mitgeteilt werden (sog. gestufte Selbstanzeige).

Vorteile einer strafbefreienden Selbstanzeige

    • Wird eine Steuerhinterziehung entdeckt, dann drohen Geldstrafe oder sogar Haft. Die wirksame Selbstanzeige führt zur Straffreiheit.
    • Schenkungen und Erbschaften belasten nicht die nächste Generation.
    • Über das Guthaben kann wieder ohne Einschränkungen verfügt werden.
    • Sie sparen sich die oft unangemessenen hohen Bankgebühren in der Schweiz.

 

Steueranwalt Schubert über die Selbstanzeige in der ARD

Beitrag über die Selbstanzeige im NDR

Niemals den eigenen Steuerberater einweihen

Niemals sollte mit dem Steuerberater, der Sie steuerlich laufend betreut das Vorhaben einer Selbstanzeige besprochen werden. Sollte nämlich keine Selbstanzeige eingereicht werden können, kann ihr Steuerberater zukünftige Steuererklärungen nicht mehr betreuen, da er sich dann der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen würde.

Vom Experten

Eine Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess. Wer dabei Fehler macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden und muss mit empfindlichen Steuernachzahlungen rechnen. Daher lieber Rat beim Experten einholen.

Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie einfach einen kurzfristigen Termin unter Tel. 040 -7038870-0. Gerne bin ich für Sie auch bundesweit tätig. Ich freue mich auf Ihren Anruf.