Durch meine Schwerpunkte auf das Steuerstrafrecht und Steuerrecht erkenne ich, wo durch die Steuerbehörden Gestaltungen streitig werden.
Diese Erfahrung setze ich bei der Beratung zu den folgenden Themen ein:
Steuerliche Vertragsgestaltung
Das Steuerrecht stellt einige Anforderungen an Verträge, insbesondere zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft oder nahestehenden Personen. Ich weiß, wo es oft „hakt“, und darf als Rechtsanwalt zur optimalen Gestaltung von Verträgen beraten.
Steueroptimierte Gestaltungen
Gemeinsam mit meinem Kollegen Dr. Demuth, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, setze ich steueroptimierte Beteiligungs-/Unternehmenserwerbe und -verkäufe um. Sprechen Sie mich an. Durch die einheitliche Beratung mit einem erfahrenem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und einem Steueranwalt werden wir Ihr Vorhaben rechtssicher und steueroptimiert umsetzen.
Ich habe bereits eine große Zahl an Transaktionen und Projektentwicklungen von Immobilien steuerlich begleitet. Gerne – aber nicht notwendigerweise – arbeite ich dabei mit meinem Kollegen Dr. Phillip Schön zusammen, der Experte im Immobilienrecht ist.
Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer/ Unternehmensnachfolge
Erbschaftssteuer ist eine Gestaltungssteuer!
Wir entwickeln für Sie eine steueroptimierte Nachfolgegestaltung, welche Streit zwischen Erben vermeidet und – wenn gewollt – auch lange die Kontrolle über das Vermögen ermöglicht. In manchen, aber nicht allen Fällen erfolgt die Beratung dabei zusammen mit meinem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Demuth, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, und in kniffligen Erbrechtsfragen mit Rechtsanwalt Ralph Butenberg, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Damit bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung aus einer Hand.
Unser Angebot umfasst die Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen.
Laufende Steuerberatung
Laufende Steuerberatung (Steuererklärungen, etc.) biete ich nicht an. Gerne arbeite ich mit dem Steuerberater ihres Vertrauens zusammen.