Die Stadt Hamburg weist in Ihrem Geschäftsbericht auf Verbindlichkeiten von mindestens EUR 100.000 Euro hin, deren Durchsetzbarkeit sie für überwiegend wahrscheinlich hält.
Darunter sind Klagen vor dem Finanzgericht Hamburg mit einem Volumen von EUR 142 Mio enthalten die durch Hamburger Unternehmen gegen Steuerbescheide gegen zum Beispiel Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer angestrengt wurden. Da es sich um Verbindlichkeiten handelt, muss insoweit die Steuer zunächst durch die Gesellschaften gezahlt worden sein.
Hier zeigt sich, dass professionelle Geschäftsführer und Vorstände streitige Entscheidungen des Finanzamts nicht akzeptieren und gegen die Steuerfestsetzung vor dem Finanzgericht Hamburg klagen. Diese Klagen sind notwendig, da obwohl die Stadt die Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung für überwiegend wahrscheinlich (über 50%) hält. Als Rechtsanwalt & Steuerberater bin ich auf Klagen vor dem Finanzgericht spezialisiert. Nur mit einer qualifizierten Gegenwehr können dem Finanzamt die Grenzen aufgezeigt werden.
Rechtsanwalt
Steuerberater
Helge Schubert