Das Finanzamt fordert hohe Nachzahlungen zur Umsatzsteuer?
Ihnen wird die Hinterziehung von Umsatzsteuer vorgeworfen?
Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt sowohl im Steuerstrafrecht als auch bei
streitigen Verfahren (Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht) bei der Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer als mit Abstand aufkommensstärkste Steuer führt schnell zu hohen Nachforderungen.
Die Umsatzsteuer ist stark durch die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs geprägt.
Daher ist es wichtig, diese Entwicklungen bei der Beurteilung Ihres Falles im Auge zu haben.
Setzen Sie dabei auf meine Kompetenz im Bereich Umsatzsteuer. Nötigenfalls klären wir vor dem Finanzgericht,
ob die Umsatzsteuerforderung des Finanzamts berechtigt ist.
Fehler in der umsatzsteuerlichen Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und
Ausfuhren führen immer häufiger zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Sie haben sicherlich bereits von den sog. Umsatzsteuerkarussellen gehört.
Bei einem Umsatzsteuerkarussell wird durch einen Unternehmer Ware an einen sog „Missing Trader“ veräußert.
Der Missing Trader veräußert die Ware dann an eine weiteren Unternehmer. Diese Veräußerung
ist umsatzsteuerpflichtig, der Missing Trader führt die Umsatzsteuer aber nicht an das Finanzamt ab.
Der erwerbende Unternehmer zieht die volle Umsatzsteuer als Vorsteuer. In diesem Vorsteuerbetrag
liegt der Schaden für den Staat.
Ermittlungen der Steuerfahndung richten sich dann häufig gegen alle Beteiligte.
Bei Zweifel an der Gutgläubigkeit des Unternehmers, der die Vorsteuer gezogen hat,
wird dann ein Steuerstrafverfahren eingleitet. Auch redliche Unternehmer gelangen
so leicht in den Fokus der Steuerfahndung.
Die immer restriktivere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Strafrahmen bei
Steuerhinterziehung führt insbesondere bei der Umsatzsteuer schnell in den Bereich,
in dem keine Geldstrafe mehr droht, sondern ggf. eine (gegen Bewährung auszusetzende)
Freiheitsstrafe.
Es muss aber kein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden sein und trotzdem kann wegen
des hohen Volumens der Umsatzsteuer eine Umsatzsteuernachforderung oder Aberkennung des
Vorsteuererstattungsanspruchs zu hohen wirtschaftlichen Belastungen, wenn nicht sogar
zur Insolvenz führen.
Sie können auf meinen Umsatzsteuerschwerpunkt vertrauen bei der:
- Verteidigung in Steuerstrafverfahren
- Verhandlungen mit den Finanzbehörden, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
- Einspruchverfahren vor den Finanzbehörden
- Durchführung von Klageverfahren und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor dem Finanzgericht
Für einen kurzfristigen Termin rufen Sie gerne unter Telefon 040/7038877-0 an. In der Regel ermöglichen wir einen Termin innerhalb von 24 Stunden.