Sind Sie sozialversicherungspflichtig?
Eng mit steuerlichen Fragestellungen verbunden ist die Frage, ob eine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig
ist (d.h. die Verpflichtung in der gesetzlichen Krankenversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung einzuzahlen), oder nicht.
Eine Beratung durch mich erfolgt unabhängig von kommerziellen Interessen.
Ein „Experten Live Chat“ einer, wie erst aus dem Impressum deutlich wird, als
Versicherungsvertreter registrierte Aktiengesellschaft kann eine individuelle
auch auf steuerliche Gesichtspunkte abgestimmte Beratung nicht ersetzen.
Die Frage, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht, kann in machen Fällen ganz einfach,
und in anderen Fällen wiederum kann diese Frage durchaus schwierig zu beurteilen sein.
Seit 2005 gibt es ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren für geschäftsführende
Gesellschafter einer GmbH sowie mitarbeitende Ehegatten bzw. Lebenspartner, später
ausgeweitet auf mitarbeitende Abkömmlinge. Ein Statusfeststellungsverfahren wird durch
die Rentenversicherung eingeleitet und sollte durch entsprechend gestaltende Verträge vorbereitet sein.
Wollen Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit werden, muss durch den
Anstellungsvertrag, Gesellschaftsvertrag, Stimmenbindungsvertrag und der auch
gelebten tatsächlichen Tätigkeit nachgewiesen werden, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt.
Wie kann ich für Sie tätig werden:
Beratung und Vertragserstellung im Vorfeld eines Statusfeststellungsverfahrens
Rechtssicherheit durch Antrag auf Statusfeststellungsverfahren
Widerspruch oder Klage gegen Statusfeststellungsbescheid
Rückforderung zu unrecht geleisteter Sozialabgaben
Für einen kurzfristigen Termin rufen Sie gerne unter 040/7038877-0 an.