Gegen Sie wird wegen des Verdachts der Schwarzarbeit ermittelt?
Ermittlungen bei Schwarzarbeit führen zu zwei Herausforderungen, nämlich hohen Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und den strafrechtlichen Folgen.
Nachzahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen
Sozialversicherungsrechtlich erfolgt eine Hochrechnung der ausgezahlten Nettolöhne auf den Bruttolohn. Das bedeutet, dass erst aus diesem höheren Betrag die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile berechnet werden. Das sind dann schon einmal ca. 150% von den gezahlten Schwarzlöhnen.
Da auf die Löhne die Lohnsteuer nicht abgeführt worden ist, haftet der Arbeitgeber zusätzlich für die hinterzogene Steuer.
Da die tatsächlich gezahlten Löhne häufig nicht mehr zu ermitteln sind, werden diese auf Basis einer Schätzung ermittelt. Hier gilt es, die ermittelten Summen zu hinterfragen und belegbare Zweifel an der Höhe der geschätzten Löhne herauszuarbeiten. Nur so können die wirtschaftlichen und strafrechtlichen Folgen gemindert werden.
Strafrechtliche Folgen
Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug sind die üblichen Strafvorwürfe bei Schwarzarbeit. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Schwarzarbeitergesetz finden sich weitere Straf- und Bußgeldnormen. Dazu folgende Übersicht:
Die Abwehr von (überhöhten) Nachforderungen und die Verteidigung wegen Steuerhinterziehung (Lohn) und Sozialabgabenbetrug sind eine komplexe Angelegenheit. Einen kurzfristigen Termin können
Sie unter Tel 040/349943-0 vereinbaren.
Typische Begriffe im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
Abdeckrechnungen
Rechnungen, die zum Beispiel Leistungen eines Subunternehmers fingieren, um die Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern (abzudecken).
BGM-Betrieb
Branchen mit hohem Anteil an Bargeldeinnahmen, wie Bäcker, Gaststätten, Metzger. Diese Branchen sind wegen des hohen Bargeldanteils besonders anfällig für Schwarzarbeit.
Briefkastenfirma/ Domizilfirma
Fiktiver Ort der Geschäftsleitung, von dem aus jedoch tatsächlich keine geschäftliche Tätigkeit entwickelt wird.
Leistungsmissbrauch
Unter Leistungsmissbrauch versteht man die unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen, wie z.B. Arbeitslosenentgelt.
Kugelfang
Zwischen dem tatsächlichen Arbeitgeber und Schwarzarbeiter wird zur Verschleierung des tatsächlichen Arbeitgebers ein vorgeblicher Subunternehmer geschaltet, der bei Ermittlungen die rechtlichen Konsequenzen abfängt.
Lohnsplitting
Der Lohn eines tatsächlich tätigen Arbeitnehmers wird auf mehrere andere tatsächlich nicht beschäftigte Personen gesplittet, um damit z.B. Mini-Job-Verhältnisse zu konstruieren.
Lohnwucher
Zahlung (extrem) niedriger Löhne (Dumpinglohn) unter Ausnutzung einer schwachen Verhandlungsposition.
Scheinfirma
Nach Außen tritt ein tatsächlich nicht existierendes Unternehmen auf.