Steueranwalt Hamburg

Gewerbeuntersagungsverfahren Abwenden

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Mail: info@reinberg.de
Elbchaussee 54
22765 Hamburg

Wenn ein Unternehmen als unzuverlässig gilt, weil es beispielsweise keine Steuern bezahlt, dann droht die Gefahr der Gewerbeuntersagung. Da reicht es zum Beispiel Steuererklärungen nicht oder nur verspätet einzureichen oder Zahlungen an das Finanzamt zu spät zu tätigen. Auch wenn sozialversicherungspflichtige Beiträge nicht gezahlt werden, kann eine Gewerbeuntersagung drohen.

Wenn eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wird, dann wird dem Betrieb vom zuständigen Bezirksamt untersagt, das Gewerbe ganz oder teilweise auszuüben. Ein Grund dafür ist die Unzuverlässigkeit eines Unternehmens. Wenn es beispielsweise nicht gewährleisten kann, dass das Gewerbe mit Blick auf die Zukunft ordnungsgemäß betrieben wird. Häufig sind finanzielle Engpässe Gründe für eine Gewerbeuntersagung. Denn egal, wie die wirtschaftliche Situation aussieht, müssen Unternehmen die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer zahlen. Für die laufenden Steuern, die Beiträge an die Sozialversicherungsträger sowie an die Berufsgenossenschaften ist häufig kein Geld mehr übrig, sodass diese nicht mehr gezahlt werden können. Was viele nicht wissen: Krankenkassen und Finanzämter leiten dann Gewerbeuntersagungen wegen Unzuverlässigkeit bei den zuständigen Behörden ein.

Gewerbeuntersagung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Der Betroffene wird über die Einleitung des Verfahrens schriftlich informiert und erhält gleichzeitig eine ausführliche Begründung. Innerhalb einer gesetzten Frist, die in der Regel mit der Zustellung dieses Schreibens beginnt, kann sich der Gewerbetreibende zum ihm vorgeworfenen Sachverhalt äußern. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, dann müssen Sie auf jeden Fall reagieren. Im besten Fall suchen Sie sich einen Anwalt, der sich damit auskennt, Sie berät und unterstützen kann. Als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht kenne ich mich mit Gewerbeuntersagung aus und kann für Sie erreichen, dass Sie Ihre Steuerschulden über einen angemessenen Zeitraum abtragen dürfen und dass Ihr Geschäftskonto nicht gepfändet wird. Je schneller Sie reagieren und Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen, desto eher können Sie das zuständige Bezirksamt davon überzeugen, dass Sie in Zukunft Ihr Unternehmen ordnungsgemäß führen. Rufen Sie mich deswegen schnellst möglichst an (040/34 99 43 0), in der Regel ist auch ein kurzfristiger Termin innerhalb von 24 Stunden realisierbar.

Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch gegen die Gewerbeuntersagung einlegen. Sollte diese sofort vollziehbar sein, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches stellen. Dabei brauchen Sie unbedingt die Unterstützung eines Anwalts. Ich helfe Ihnen gerne.

In Bezug auf das weitere Vorgehen ist Ihre Kooperation äußerst wichtig: Absprachen, die Sie mit dem Bezirksamt getroffen haben, müssen unbedingt von Ihnen eingehalten werden. Das könnte beispielsweise das Erstellen eines Sanierungsplanes sein. Sollte es einmal nicht möglich sein, getroffene Absprachen einzuhalten, dann müssen Sie offenlegen, warum Sie sie nicht einhalten konnten. Ich werde mit Ihren Gläubigern, das heißt dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft, und der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Oft ist es auch hilfreich dem Bezirksamt Auskünfte über ihre persönlichen Schwierigkeiten zu geben und zu erläutern, wie es dazu kommen konnte. Auch über den Ausgang der Gespräche mit den Gläubigern muss das Bezirksamt informiert werden.

Dieser Aufwand ist wichtig, weil die Verfügung einer Gewerbeuntersagung einem Berufsverbot gleichkommt. Sie können Ihr Gewerbe in Zukunft nicht mehr ausüben. Ist die Gewerbeuntersagung sofort vollziehbar, muss die gewerbliche Tätigkeit sofort eingestellt und das Gewerbe abgemeldet werden. Ist sie bestandskräftig, dann kann nach einem Jahr ein Antrag gestellt und um die Wiedergestattung der Ausübung gebeten werden. Dafür müssen Sie jedoch beweisen, dass Sie nicht mehr unzuverlässig sind und dass Ihre Zukunftsprognose positiv ist.

Sollten Sie mit einer Gewerbeuntersagung konfrontiert worden sein und Hilfe benötigen, dann melden Sie sich bei mir. Sie erreichen mich per Telefon unter 040/3499430 sowie per E-Mail unter info@reinberg.de. Ich bin deutschlandweit für Sie tätig.

Fachanwalt Schubert über die Selbstanzeige in der ARD

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Wenn Sie Hilfe bei einem Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Steuerrecht benötigen,

dann melden Sie sich bei mir. Ich bin zu erreichen unter 040/3499430 sowie per E-Mail unter info@reinberg.de. In der Regeln ist ein Termin innerhalb von 24 Stunden möglich.

Ich betreue übrigens nicht nur große Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Steuerrecht, sondern berate ich auch in kleineren Fällen. Meine Spezialisierung erlaubt eine effiziente Bearbeitung, sodass Ihre Kosten übersichtlich bleiben.

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