Vor einer Mandatserteilung kläre ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten meiner Vergütung auf sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten auf. Ich lege großen Wert auf eine transparente und faire Vergütung.
Erstberatung
Für eine Erstberatung berechne ich EUR 380 zzgl. USt. Die Erstberatung findet als mündliches Beratungsgespräch in der Kanzle am Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg statt oder auf Ihren Wunsch auch telefonisch. Die Erstberatung dient der Klärung des Sachverhalts und einer ersten rechtlichen Einschätzung Ihrer Angelegenheit.
Steuerstrafrecht
Grundsätzlich bin ich auf Basis eines Stundensatzes im Rahmen Ihrer Verteidigung für sie tätig. Durch meine Spezialisierung als Anwalt für Steuerstrafrecht kann ich Sie effektiv beraten und verteidigen.
Damit die Abrechnung für Sie fair und transparent ist, erfolgt:
- eine monatliche Abrechnung mit genauer Dokumentation meiner Leistung
- eine genaue Beschreibung der vorgenommen Tätigkeiten
- ein Abrechnung in 5-Minuten-Taktung
Pauschalhonorar
Oft vereinbare ich mit Mandanten ein Pauschalhonorar für Ihre Verteidigung in Steuerstrafsachen.
Damit steht die Vergütung von vornherein fest.
Rechtsschutzversicherung
Die allermeisten Verträge mit einer Rechtsschutzversicherung sehen vor, dass Versicherungsschutz nur dann besteht, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann. Unabhängig vom Verfahrensausgang besteht dann kein Versicherungsschutz. Im Rahmen einer Erstberatung überprüfe ich gerne, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift. Bitte bringen Sie Ihren Vertrag zum Termin gleich mit.
Steuerstreit
Im Regelfall rechne ich nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz ab. Bei niedrigen Streitwerten lege ich einen Mindestreitwert zu Grunde. Bei wirtschaftlich besonders bedeuten Steuerfragen vereinbaren Mandanten auch gerne eine Beratung auf Honorarbasis.
Rechtsschutzversicherung
Abhängig vom Vertrag besteht in manchen Fällen Steuer-Rechtschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten.
Bringen Sie Ihren Rechtsschutzvertrag mit zur Erstberatung. Gerne prüfe ich bereits im Rahmen der Erstberatung, ob ein Versicherungsschutz besteht.
Prozesskostenfinanzierung
Das Kostenrisiko einer Klage vor dem Finanzgericht kann im Einzelfall durch die Einschaltung eines Prozessfinanzierers reduziert bzw. vermieden werden.
Steuerrecht
Im Regelfall erfolgt eine Beratung auf Stundenbasis. Es sind aber auch Fälle denkbar, bei denen wir ein Pauschalhonorar vereinbaren können. Sprechen Sie mich an. Ich bin mir sicher, wir finden eine faire und wirtschaftliche Vereinbarung.