Steueranwalt Hamburg

Handlungsbedarf: Kontrollmitteilungen durch Luxemburg ab 1.1.2015

Banken in Luxemburg haben bislang Depots von Kunden mit deutscher Anschrift mit Zinseinnahmen nicht durch Kontrollmitteilungen an Deutschland gemeldet. Stattdessen halten diese auf Zinseinnahmen eine Quellensteuer von 35 %-und damit eine höhere Steuer als die Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag-einbehalten.
Luxemburg hat angekündigt ab 1.1.2015 Kontrollmitteilungen an Deutschland zu versenden. Damit werden alle Konten und Depots in Luxemburg auf den auch nur ein Euro Zinseinnahmen anfallen dem deutschen Fiskus bekannt. Es droht eine Welle von Steuerstrafverfahren, denn:
– Obwohl die Quellensteuer von 35 % höher ist als die Abgeltungssteuer, bleibt der deutsche Steuerbürger verpflichtet eine Steuererklärung unter Angabe der ausländischen Einnahmen abzugeben.
– Nicht alle Einnahmen werden von der Quellensteuer erfasst. In typischen Depots fallen damit Einnahmen an, die in Deutschland zu erklären gewesen wären.
Es ist daher nunmehr dringend angeraten im Rahmen einer Selbstanzeige die Kapitaleinkünfte nach zu erklären. Als Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt und Steuerberater berate ich Sie gerne umfassend zu den Voraussetzungen und Folgen einer Selbstanzeige. Ich rechne diese im Regelfall nach der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Nutzen Sie meine Erfahrung aus einer Vielzahl von Selbstanzeigen.